Steuer-Tipp: Firmengeschenke und die 50-Euro-Freigrenze
Wenn du deinen Mitarbeitenden oder Geschäftspartnern ein Geschenk machst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen von einer steuerlichen Begünstigung profitieren. Die sogenannte Freigrenze von 50 Euro brutto ist hierbei besonders relevant:
- Der Gesamtwert inklusive Versandkosten und Umsatzsteuer darf 50,00 € nicht übersteigen.
- Das Geschenk muss ohne Gegenleistung erfolgen – also freiwillig und ohne vertraglichen Zusammenhang.
- Es muss ein persönlicher Anlass vorliegen (z. B. Geburtstag, Jubiläum, Weihnachten).
- Der Empfänger muss klar dokumentiert sein (z. B. in einer Geschenkliste oder Excel-Datei).
- Bargeld oder Gutscheine sind in der Regel nicht erlaubt.
- Die Ausgabe muss betrieblich veranlasst sein und gilt dann als Betriebsausgabe.
Wichtig: Diese Freigrenze gilt pro Empfänger und pro Kalenderjahr. Sobald der Betrag überschritten wird, entfällt die steuerliche Begünstigung komplett – daher lohnt sich eine sorgfältige Planung.
Unser Service: Wir beraten dich gerne bei der Auswahl passender Geschenksets, die Anlass, Budgetgrenze und steuerliche Regeln optimal miteinander vereinen – kreativ, hochwertig und rechtssicher!
Dieser Text dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar.